Franziska Weitzmann
              Betriebliches Gesundheitsmanagement  in Leipzig

Psychologische Gefährdungsbeurteilung

Müssen wir das haben?

Ja, seit 2013 ist die Psychologische Gefährdungsbeurteilung im Arbeitsschutzgesetz § 5 verankert und somit Pflichtbestandteil der Allgemeinen Gefährdungsbeurteilung in Unternehmen. 

Bild von Markus Spiske aus Unsplash

Was bringt uns das?

  • Einsparung von Bußgeldern bei fehlendem Nachweis für die Durchführung
  • Erkenntnisse über potenzielle Risikofaktoren in Ihrem Unternehmen
  • Beschäftigte einbeziehen und ihre Bindung ans Unternehmen erhöhen
  • Arbeitsplätze optimieren und gesund gestalten
  • Gesundheit und Wohlbefinden bei der Arbeit langfristig verbessern
  • psychische Gesundheit der Belegschaft fördern

Was kostet das?

Für die Durchführung der vollständigen psychologischen Gefährdungsbeurteilung inklusive Datenauswertung und Ergebnispräsentation sollten Sie mit 50 bis 200 € pro Mitarbeiter*in rechnen. Die Kosten sind abhängig vom jeweiligen Aufwand und werden für Sie individuell kalkuliert. Sie entscheiden selbst, wie umfangreich die Analyse werden soll und ob sie eine aufbereitete Dokumentation der Ergebnisse wünschen.

Wie funktioniert das?

Zusätzlich zu den bisherigen Faktoren, die Mitarbeiter*innen am Arbeitsplatz beeinflussen können, werden hierbei vor allem psychische Belastungen untersucht. Die Beurteilung erfolgt dabei anhand eines standardisierten Verfahrens, bei dem eine Selbsteinschätzung mittels Fragebogen mit einer Fremdbeobachtung kombiniert wird. Die ermittelten Ergebnisse ergeben dann entsprechende Gefährdungsfaktoren. Diese werden dokumentiert und anschließend geeignete Maßnahmen zur Reduzierung oder Beseitigung festgelegt. Ich führe das gesamte Verfahren bei Ihnen durch, berate Sie gern bezüglich geeigneter Maßnahmen und helfe Ihnen dabei, eigene Mitarbeiter im Unternehmen auszubilden, um regelmäßige Beurteilungen selbst durchführen zu können.